Wertsicherung

Miete erhöhen 2026

Die Inflation lag 2025 bei 3,6 Prozent. Erhöht werden darf weniger: 3,3 Prozent, bei Richtwert- und Kategoriemieten 1 Prozent. Hier steht der zulässige Betrag mit dem Rechenweg daneben. Nichts wird gespeichert.

Gemeint ist der Monat, auf den sich der Indexwert der letzten Anpassung bezogen hat, sonst der Vertragsabschluss. Fällt er ins Jahr 2025, wird die erste Anpassung nach vollen Monaten aliquotiert (§ 1 Abs 2 Z 2 MieWeG). Ältere Verträge lassen das Feld leer.
Zulässig ab 1. April 2026
€ 929,70
€ 29,70 mehr je Monat · 3,30 % · € 356,40 im Jahr
Durchschnittliche Veränderung des VPI 2020 im Jahr 2025Statistik Austria3,6 %
Über drei Prozent zählt der übersteigende Teil nur zur Hälfte§ 1 Abs 2 Z 1 MieWeG3,30 %
€ 900,00 plus 3,30 %€ 929,70

Wenn der 1. April vorbei ist

Richtwert- oder Kategoriemiete. Die Erhöhung lässt sich nicht nachfordern, sie wirkt erst ab einem künftigen Zinstermin. Das Schreiben muss spätestens 14 Tage davor beim Mieter sein und darf erst nach dem Wirksamwerden der Indexveränderung hinausgehen (§ 16 Abs 9 MRG).
Frei vereinbarte Miete, Teilanwendung, Vollausnahme. Hier gilt § 16 MRG nicht; § 1 Abs 4 MRG zählt auf, welche Bestimmungen anwendbar sind. Die Erhöhung lässt sich innerhalb der Verjährungsfrist von drei Jahren rückwirkend nachverrechnen.

Was dabei oft schiefgeht

  • Ein anderer Termin im Vertrag. Steht dort „Anpassung im Jänner", wirkt die Erhöhung trotzdem erst zum 1. April (§ 1 Abs 4 MieWeG).
  • Ein fixer Betrag im Vertrag. „Jährlich 25 Euro mehr" fällt unter dieselbe Grenze, außer die Erhöhung hat einen anderen Grund als die Wertsicherung.
  • Betriebskosten mitrechnen. Das Akonto folgt § 21 Abs 3 MRG und darf steigen, wenn die Kosten gestiegen sind. Der Deckel gilt dafür nicht.
  • Auf den neuen Richtwert warten. Der gilt für neue Verträge. Beim laufenden Mietverhältnis erhöht nur die Wertsicherungsklausel.

Schreiben an den Mieter

Von selbst passiert die Erhöhung nicht, sie muss verlangt werden. Der Betrag gehört als Zahl hinein, nicht als Verweis auf den Index. Was in eckigen Klammern steht, füllst du aus.

Betreff: Anpassung des Hauptmietzinses zum 1. April 2026 Sehr geehrte Frau [Name] / Sehr geehrter Herr [Name], laut Punkt [X] des Mietvertrags vom [Datum] ist der Hauptmietzins wertgesichert. Der Verbraucherpreisindex 2020 hat sich im Jahresdurchschnitt 2025 um 3,6 % verändert. Nach § 1 Abs 2 des Mieten-Wertsicherungsgesetzes wird der Teil über drei Prozent nur zur Hälfte berücksichtigt. Die Anpassung beträgt daher 3,30 %. Der Hauptmietzins steigt damit von € 900,00 auf € 929,70 je Monat. Ich ersuche Sie, ab der Vorschreibung für April 2026 den neuen Betrag zu überweisen. Die Betriebskosten-Vorauszahlung bleibt davon unberührt. Mit freundlichen Grüßen [Name des Vermieters]

Grundlage: Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG), Artikel 1 des 5. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetzes, BGBl I Nr. 114/2025, in Kraft seit 1.1.2026; § 1 und § 16 Abs 9 MRG; Inflationswerte von Statistik Austria. Stand August 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Mehrere Wohnungen

Immo Mate nimmt die laufende Verwaltung ab: Mieten und Zahlungseingänge im Blick, Überweisungen automatisch der richtigen Wohnung zugeordnet, Vorschreibungen und Abrechnungen fertig zum Verschicken, Erinnerungen an Termine wie diesen. Am Jahresende stehen die Zahlen für die Steuererklärung bereit.

Für wen es gemacht ist

Private Vermieter in Österreich, die ein paar Wohnungen nebenbei vermieten. Keine Hausverwaltungs-Software, kein Maklerwerkzeug.

Was es kostet

In der Testphase nichts. Die Rechner auf dieser Seite bleiben frei zugänglich, auch ohne Konto.